Google Analytics und Datensicherheit

In diversen Foren und Fachbeiträgen wird immer wieder kontrovers diskutiert, ob die Verwendung von Google Analytics gegen die Bestimmungen des Datenschutzes verstößt. Was schreibt der Datenschutz im sogenannten Telemediengesetz (TMG) in Deutschland vor? Die Aufsichtsbehörden haben sich in der sogenannten Stralsunder-Sitzung Ende November 2009 getroffen und dazu einen Beschluss gefasst.

Danach ist nun vor allem für die Website-Betreiber die Analysesoftware wie Google Analytics verwenden, unklar wie Sie sich verhalten sollen. Klar ist, dass personenbezogene Daten mit Zustimmung des Betroffenen verwendet werden dürfen. Die Einwilligung muss ausdrücklich vorher erfolgen, was bei Webseiten-Statistiken praktisch nie der Fall ist. Ein Hinweis auf der Website oder in den AGB genügt nicht.

Für die Werbung oder Marktforschung sieht das Gesetz in § 15 TMG Ausnahmen vor, auf die sich die Webmaster nun beziehen.

Nach § 15 III TMG ist die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Webseiten erlaubt. Man darf sogenannte Pseudonyme erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht. Jedoch dürfen die statistischen Informationen nicht mit personenbezogenen Daten kombiniert werden.

Die Diskussion konzentriert sich aktuell auf die Frage, ob IP-Adressen in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten sind. In dem Fall müssen die strengen Datenschutzbestimmungen für die Verwendung personenbezogener Daten beachtet werden. Man kommt auf diesem Umweg dann doch wieder bei den strengen Bestimmungen des TMG an.

Zwei Gerichte in Berlin stufen IP-Adressen als personenbezogene Daten ein, deren Verwendung durch Analysesoftware wie Google Analytics nunmehr rechtlich problematisch ist. Das AG München hat ein gegenteiliges Urteil gesprochen. Die Rechtsprechung ist also nicht einheitlich.

In den Foren der Webmaster wird diskutiert, ob das Auslesen von IP-Adressen und weiteren personenbezogenen Daten aus anderen Gründen notwendig ist. Das könnte die Abwehr von Hackerangriffen, Spamvermeidung oder auch die Verfolgung von ungesetzlichen Web-Angeboten sein.

Shopmarketing (dth GmbH) hat eine Lösung erarbeitet in der die Analytics-Erfassung pseudonymisiert wird. Mittels einer Umleitung wird die IP-Adresse aus dem Analytics-Datensatz herausgefiltert.

Wollen Sie als Partner von Shopmarketing den Datenschutz für Ihre Kunden verbessern? Dann schreiben Sie mir kurz in das Kontakt-Formular und wir geben die Pseudonymisierung über unsere Software für Sie frei